Kennen Sie diesen Satz von Ihren Kunden? "Kommen Sie dann gerne einmal in der Woche, den Rest schaffen wir schon alleine!"
Obwohl das Pflegegutachten deutlich 3 mal pro Woche Hilfe vorsieht.
Immer häufiger wird das Geld zweckentfremdet – etwa zur Aufstockung der eigenen Rente oder als Taschengeld für die Enkel.
Angehörige und Pflegebedürftige beantragen zwar einen Pflegegrad beim Medizinischen Dienst, nutzen jedoch nicht das gesamte Pflegegeld für die notwendige Versorgung durch den Pflegedienst.
Stattdessen entscheiden sich Angehörige oft dafür, den Pflegedienst nur minimal einzusetzen – beispielsweise für zwei Besuche pro Woche – obwohl der Pflegebedürftige eigentlich tägliche Unterstützung bei der Körperpflege benötigt.
Der Grund? Die Angehörigen möchten den Rest des Pflegegeldes für sich behalten.
Das führt nicht nur zu einer unzureichenden Versorgung der Pflegebedürftigen, sondern auch zu erheblichen Umsatzeinbußen für die Pflegedienste. Geschäftsführer fühlen sich frustriert, weil sie wissen, dass sie mehr helfen könnten, aber durch diese Praxis in ihrer Arbeit und ihrem Wachstum blockiert werden.
Die Folge: Leere Touren, volle Kosten – und schwindende finanzielle Reserven.
Bei plötzlichem Patientenausfall bleiben Ihre Fixkosten – insbesondere die Personalkosten – trotzdem bestehen. Ein Überhang an Pflegepersonal entsteht, ohne dass genügend Einsätze vorhanden sind, um diesen wirtschaftlich auszulasten. Als Geschäftsführer stehen Sie vor einem Dilemma: Entlassen wollen Sie Ihre qualifizierten Mitarbeiter nicht – gerade weil es so schwer ist, überhaupt gutes Personal zu finden. Doch während die Einnahmen stagnieren, zehren Sie Monat für Monat an Ihren Rücklagen. Und das nur, weil Angehörige das Pflegegeld nicht zweckgebunden einsetzen.