Für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen:
Staatliche Förderungen für
Personalgewinnung und Digitalisierung
Das Bundesministerium für Gesundheit, die AOK und DAK stellen staatliche Fördermittel zur Verfügung
Welche Bereiche werden gefördert?
Personalgewinnung von Pflegekräften
1. Social-Media-Kampagnen zur Personalgewinnung
2. Employer Branding, das Ihre Einrichtung dauerhaft attraktiv macht
Digitalisierung
1. Dienstleistungen zur Implementierung digitaler Prozesse und Einweisungen
2. Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung
Durch uns erzielen Sie eine 100% Bewilligungsquote
So sieht ein Antrag aus:
Mehr als 1.000+ Pflegeeinrichtung profitieren von der staatlichen Förderung
Förderbeträge im Überblick:
Anspruchsberechtigt sind alle nach § 72 SGB XI zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.
Personalgewinnung
Bis zu 10.000€
Bis zu 10.000€ für Einrichtungen mit bis zu 25 Pflegekräften (bis zu 70 % Erstattung)
Bis zu 7.500€ für Einrichtungen mit mehr als 26 Pflegekräften (bis zu 50 % Erstattung)
Sie setzen gezielt auf innovative Maßnahmen zur Personalgewinnung, erhöhen damit Ihre Sichtbarkeit und Attraktivität als Arbeitgeber – und bekommen einen großen Teil Ihrer Ausgaben erstattet.
Die Förderanträge basieren auf einem offiziell anerkannten Verfahren und sind durch das Bundesministerium freigegeben.
Digitalisierung
Bis zu 12.000€
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses je Pflegeeinrichtung von bis zu 40 %, höchstens aber 12.000€.

Förderfähige Ausgaben für digitale oder technische Ausstattung sowie Dienstleistungen zur Implementierung digitaler Prozesse und Einweisungen.
Die Förderung kann flexibel auf mehrere Projekte oder Anschaffungen aufgeteilt und entsprechend eingesetzt werden. Der Antrag auf Förderung bedarf der Schriftform und muss bestimmte Angaben erfüllen.
So erhalten Sie Ihre Fördermittel
Bitte beachten Sie: Zögern kann teuer werden: Die Fördermittel sind limitiert. Sobald das Jahresbudget ausgeschöpft ist, sind keine weiteren Zuschüsse mehr möglich selbst dann nicht, wenn eine Einrichtung bisher keine Förderung erhalten hat.
Unsere Dienstleistung ist stark nachgefragt. Um mit uns zusammenzuarbeiten, ist eine Bewerbung notwendig. In einem kostenfreien Fördermittel‒Check finden wir heraus, ob eine Förderung für Ihre Einrichtung möglich ist.
01
Kostenfreie Antragstellung
Um zu prüfen, ob wir Ihnen eine Förderung anbieten können, müssen wir zunächst ein Fördermittel‒Check durchführen. Dieser Check führt über ein telefonisches Erstgespräch statt. Komplett unverbindlich und kostenlos.
02
Prüfung der Bewilligung
Die Suche nach passenden Fördermitteln kann zeitaufwändig und komplex sein. Oftmals sind die Informationen auf verschiedenen Websites verstreut und es ist schwer den Überblick zu behalten. Wir übernehmen die Antragstellung für Sie.
03
Bewilligungsstatus erhalten
Nachdem wir einen umfassenden Eindruck Ihrer Situation gewonnen haben, vereinbaren wir gegebenenfalls einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. In diesem erhalten Sie einen maßgeschneiderten Schritt‒für‒Schritt‒Plan, der Ihnen hilft, gezielt neue Pflegekräfte online zu gewinnen und / oder die Digitalisierung nach vorne zu bringen.
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